Vier Irrtümer, die Menschen jahrelang abhalten
Die meisten warten nicht wegen der Insolvenz, sondern wegen etwas Falschem, das sie gehört haben.
„Ich verliere meine Wohnung.“
Ihre Mietwohnung bleibt. Das Mietverhältnis läuft weiter, solange Sie die laufende Miete zahlen.
„Mein Arbeitgeber erfährt davon.“
Nur bei pfändbarem Einkommen, und dann sachlich über den Treuhänder. Eine Lohnpfändung wäre deutlich sichtbarer.
„Ich brauche erst eine Beratungsstelle.“
Nein. Wir sind selbst „geeignete Person“ nach § 305 InsO und stellen die nötige Bescheinigung aus.
„Dafür sind meine Schulden zu hoch.“
Es gibt keine Obergrenze. Ob 20.000 € oder 500.000 €: Das Verfahren dauert gleich lang.