Allgemeine Schuldnerhilfe EssenRechtsanwalt Thomas Scuric
Neu gebaute Straße neben einem ausgefahrenen Feldweg, zwei Wege durch reife Kornfelder

Privatinsolvenz & Schuldnerberatung in Essen

Es gibt immer einen Weg für ein schuldenfreies Leben.

Rechtsanwalt Thomas Scuric führt Sie durch die Privatinsolvenz. Nach drei Jahren sind Sie schuldenfrei. Das erste Gespräch kostet nichts.

Kreuzeskirchstr. 8, 45127 Essen

0 Jahre

bis zur Restschuldbefreiung

0 %

der Gläubigerpost laufen über uns

0 €

kostet das Erstberatungsgespräch

Unser Schwerpunkt

Die Privatinsolvenz: der geregelte Weg heraus

Welches Verfahren für Sie gilt, hängt allein davon ab, ob Sie einmal selbständig waren.

Privatinsolvenz

Verbraucherinsolvenzverfahren

Für alle, die nie selbständig waren. Nach drei Jahren sind Sie Ihre Schulden los, egal wie hoch sie sind.

  • Restschuldbefreiung nach drei Jahren
  • Pfändungen enden mit der Verfahrenseröffnung
  • Wir führen den Schriftverkehr mit den Gläubigern
  • Auch ohne Einkommen und ohne Vermögen möglich

Regelinsolvenz

Für Selbständige und ehemals Selbständige

Für Selbständige und ehemals Selbständige. Auch hier steht am Ende die Restschuldbefreiung.

  • Auch bei Schulden aus einer aufgegebenen Firma
  • Kein vorheriger Einigungsversuch nötig
  • Finanzamt, Krankenkasse und Sozialkassen inklusive
  • Restschuldbefreiung ebenfalls nach drei Jahren

Vor jeder Privatinsolvenz steht ein Einigungsversuch mit den Gläubigern. Diesen Pflichtschritt übernehmen wir. Gelingt die Einigung, sparen Sie sich das Verfahren.

Was Sie davon haben

Was die Privatinsolvenz für Sie ändert

Kein Verhandeln mehr, keine Pfändungen, ein festes Ende.

Nach drei Jahren schuldenfrei

Ob 15.000 € oder 300.000 €: Am Ende steht die Restschuldbefreiung. Die Höhe spielt keine Rolle.

Pfändungen hören auf

Mit der Eröffnung enden Konto- und Lohnpfändungen einzelner Gläubiger.

Kein Gläubigerkontakt mehr

Mahnungen, Inkassobüros, Anrufe: ab dem ersten Tag unsere Sache, nicht mehr Ihre.

So arbeiten wir

In fünf klaren Schritten zur Restschuldbefreiung.

Weder Formulare noch Gespräche mit Gläubigern. Das übernehmen wir.

  1. 1

    Erstgespräch

    Kostenlos und unverbindlich. Wir hören zu und sagen Ihnen offen, welche Wege Sie haben.

  2. 2

    Bestandsaufnahme

    Wir erfassen alle Gläubiger und Forderungen. Sie haben zum ersten Mal wieder den Überblick.

  3. 3

    Außergerichtlicher Einigungsversuch

    Diesen Schritt schreibt das Gesetz vor. Wir führen ihn für Sie, Sie tun nichts.

  4. 4

    Insolvenzantrag

    Wir stellen den Antrag samt Bescheinigung nach § 305 InsO, die wir selbst ausstellen dürfen.

  5. 5

    Restschuldbefreiung

    Drei Jahre nach Eröffnung erklärt das Gericht Sie für schuldenfrei.

Eine neu gebaute Straße und ein ausgefahrener Feldweg laufen nebeneinander durch reife Kornfelder

Über uns

Wir führen das Verfahren. Sie führen wieder Ihr Leben.

Eine Privatinsolvenz ist kein Formular, sondern ein Verfahren über drei Jahre, in dem Fristen laufen und Gläubiger widersprechen. Bei uns führt ein Rechtsanwalt es von der ersten Forderungsaufstellung bis zum Beschluss des Gerichts, samt der Bescheinigung nach § 305 InsO. Keine zweite Stelle, keine Warteliste.

  • Anwalt statt BeratungsstelleMit allen Befugnissen gegenüber Gläubigern und Gerichten.
  • „Geeignete Person“ nach § 305 InsOWir stellen die Bescheinigung selbst aus, die das Gericht verlangt.
  • Keine WartezeitenTermin in dringenden Fällen am selben Werktag, keine Wartelisten.
  • Diskret und ohne WertungWas Sie uns sagen, bleibt in diesem Raum. Niemand urteilt über Sie.

Ihre Situation

Kommt Ihnen etwas davon bekannt vor?

Wenn Sie mehrere dieser Sätze unterschreiben würden, ist es Zeit für ein Gespräch.

  • Sie öffnen die Post nicht mehr.
  • Mahnungen und Zahlungsaufforderungen häufen sich.
  • Die vereinbarten Raten sind zu hoch angesetzt.
  • Zu viele Zahlungen an zu viele verschiedene Gläubiger.
  • Ihr Konto ist gepfändet oder eine Lohnpfändung droht.
  • Das Konto ist überzogen, die Karten sind gesperrt.
  • Der Gerichtsvollzieher war bereits da.

Für wen wir arbeiten

Die Privatinsolvenz steht jedem offen.

Keine Mindestsumme, keine Höchstgrenze. Entscheidend ist nur, dass Sie zahlungsunfähig sind.

  • Arbeitnehmer
  • Bürgergeld- und ALG-I-Empfänger
  • Geringverdiener
  • Selbständige und ehemals Selbständige
  • Rentner
  • Alleinerziehende Mütter und Väter
  • Auszubildende und junge Erwachsene
  • Menschen in gesundheitlichen Krisen

Im Erstgespräch sagen wir Ihnen verbindlich, welches Verfahren für Sie gilt und wie lange es dauert.

Geeignete Person nach § 305 InsO

Wir stellen die Bescheinigung selbst aus, die das Insolvenzgericht vor dem Antrag von Ihnen verlangt.

Lassen Sie uns sprechen

In drei Jahren ist das vorbei

Im kostenlosen Erstgespräch sehen wir uns Ihre Gläubiger an und sagen Ihnen, wann Ihr Verfahren beginnen kann. Danach entscheiden Sie.

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