
Ihre Situation
Schulden sind tückisch.
Meistens merkt man es nicht, bis kein Ausweg mehr sichtbar ist. Genau dann fängt unsere Arbeit an.
Wie es dazu kommt
Vier Phasen, die fast jeder Verlauf gemeinsam hat
- 01
Es beginnt leise
Eine Rate hier, ein Dispo dort. Jeder einzelne Schritt wirkt für sich noch beherrschbar.
- 02
Der Überblick geht verloren
Mehrere Gläubiger, verschiedene Fristen. Irgendwann kennt niemand mehr die Gesamtsumme.
- 03
Der Schock
Eine Kontopfändung, der Gerichtsvollzieher, eine Kündigung. Manche werden wütend, andere ziehen sich zurück.
- 04
Die Entscheidung
Am Ende bleibt ein Weg, und der beginnt damit, dass jemand alle Zahlen mit Ihnen auf den Tisch legt.
Kommt Ihnen das bekannt vor?
Wenn Sie mehrere dieser Sätze unterschreiben würden, sind Sie zahlungsunfähig oder überschuldet, und sollten nicht länger warten.
- Sie öffnen die Post nicht mehr.
- Mahnungen und Zahlungsaufforderungen häufen sich.
- Die vereinbarten Raten sind zu hoch angesetzt.
- Zu viele Zahlungen an zu viele verschiedene Gläubiger.
- Ihr Konto ist gepfändet oder eine Lohnpfändung droht.
- Das Konto ist überzogen, die Karten sind gesperrt.
- Der Gerichtsvollzieher war bereits da.
Der Wendepunkt
Spätestens jetzt sollten Sie Ihr Leben wieder in die Hand nehmen.
Verschuldung kostet nicht nur Geld, sondern Gesundheit und Nerven. Und je länger sie dauert, desto teurer wird sie.
Dafür gibt es die Privatinsolvenz: ein Verfahren mit festem Ende. Nach drei Jahren erklärt das Gericht Sie für schuldenfrei, unabhängig von der Höhe Ihrer Schulden und davon, ob Sie etwas zurückzahlen konnten.
Den einzigen Schritt, den Sie selbst gehen müssen, ist der erste: anrufen.
Wer zu uns kommt
Die Privatinsolvenz steht jedem offen.
Keine Mindestsumme, keine Obergrenze. Ohne Wertung und ohne Wartelisten.
- Arbeitnehmer
- Bürgergeld- und ALG-I-Empfänger
- Geringverdiener
- Selbständige und ehemals Selbständige
- Rentner
- Alleinerziehende Mütter und Väter
- Auszubildende und junge Erwachsene
- Menschen in gesundheitlichen Krisen
Der erste Schritt
Sie müssen das nicht allein sortieren
Bringen Sie mit, was Sie haben, auch ungeöffnete Post. Wir ordnen es gemeinsam und sagen Ihnen, wann Ihr Verfahren beginnen kann.