Überschuldung

Überschuldet sind Personen – juristische wie Unternehmen, Verbände, Körperschaften u. ä. und natürliche (Privatpersonen) – wenn sie nicht nur verschuldet sind, das heißt, wenn ihnen weniger Werte gehören, als sie selbst anderen Werte schulden, sie also nach Übertragung aller eigenen Werte auf die Gläubiger immer noch Schulden hätten, die nicht bezahlt werden können, sondern erst, wenn nach menschlichem Ermessen feststeht, dass sich daran auch nichts ändern wird.

Überschuldung bei juristischen Personen

Juristische Personen sind überschuldet, wenn ihre Bilanz negativ ist – das heißt die Aktiva sind kleiner als ihr Fremdkapital – und bei einer Prognose aufgrund der bisherigen Entwicklung des Vermögens nicht erwartet werden kann, dass die Unterbilanz in absehbarer Zukunft überwunden werden kann.

Rechtslage in Deutschland

Der Begriff der Überschuldung ist in Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Nach bisheriger Rechtslage lag Überschuldung vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Wenn die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist, war das bei der Bewertung des Vermögens des Schuldners zugrunde zu legen. Diese Fortführungsprognose war damit im Gegensatz zur Rechtslage unter Geltung der Konkursordnung (bis 1999) nur bei der Beurteilung des Umstandes relevant, ob bei der Prüfung der Überschuldung Fortführungswerte oder Zerschlagungswerte angesetzt werden. War selbst bei Zugrundelegung von Fortführungswerten eine Überschuldung festzustellen, änderte auch eine positive Fortführungsprognose hieran nichts.


Der Überschuldungsbegriff wurde durch Art. 5 (und Art. 6 ab 1.Januar 2011) des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes vom 17. Oktober 2008 geändert: Überschuldung liegt danach vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Das Gesetz ist damit zum zweistufigen Überschuldungsbegriff zurückgekehrt, wie er unter Geltung der Konkursordnung noch vertreten wurde Regierungsbegründung zum Entwurf des Finanzmarktstabilisierungsgesetz
(abgerufen am 4. November 2008). Die Änderung gilt aber nur befristet bis zum 31. Dezember 2013Die ursprüngliche Befristung bis zum 31. Dezember 2010 ist bis zum 31. Dezember 2013 verlängert worden durch das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, von Bundestag und Bundesrat verabschiedet am 8. September 2009 bzw. 18. September 2009..


Bei dem Vorliegen der Überschuldung besteht für den Geschäftsführer bzw. Vorstand die Pflicht, unverzüglich, spätestens aber binnen drei Wochen, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen, vgl. InsO und Abs. 2 BGB. Die Pflichtverletzung kann über Abs. 2 BGB zur zivilrechtlichen Haftung sowie zur Strafbarkeit StGB) (Bankrott)) führen.

Zur Ermittlung der möglichen Überschuldung ist eine Überschuldungsbilanz zu erstellen.

Rechtslage in der Schweiz

Bei "begründete Besorgnis einer Überschuldung" ist eine Zwischenbilanz zu erstellen; diese wird von der Revisionsstelle geprüft (Art. 725 Abs. 2 Satz 1 OR).OR Handkomm-Meister Art. 725 N 6 ff.; Hunziker/Pellascio, S. 209 Auf eine Überschuldungsanzeige hin kann sodann - Ausnahmeninsbesondere Konkursaufschub (aktienrechtliches Moratorium), Stellung eines Gesuchs um Nachlassstundung (Hunziker/Pellascio, S. 210) vorbehalten - ohne vorgängige Betreibung der Konkurs eröffnet werden (Art. 192 SchKG in Verbindung mit Art. 725a Abs. 1 Satz 1 OR).OR Handkomm-Meister Art. 725a N 2 ff.; Hunziker/Pellascio, S. 210

Ursachen

Die Gründe für die Insolvenz Selbstständiger und Freiberufler sind unter Insolvenz beschrieben.


Überschuldung natürlicher Personen

Bei Natürlichen Personen (Privatpersonen) spricht man in der Schuldnerberatung bei Überschuldung von einer Situation, in der es der betroffenen Person nicht möglich ist, ihre Schulden innerhalb eines überschaubaren Zeitraums unter Einsatz vorhandenen Vermögens und freien Einkommens zu bezahlen, ohne dabei die eigene Grundversorgung zu gefährden.


Studien zufolgen sind in Deutschland 3,4 Millionen Haushalte von Überschuldung betroffen n-tv.de, Jeder Zehnte überschuldet, n-tv, 27. Mai 2007 .


Messung der Überschuldung

Die oben genannte Definition in der es der betroffenen Person nicht möglich ist, ihre Schulden innerhalb eines überschaubaren Zeitraums unter Einsatz vorhandenen Vermögens und freien Einkommens zu bezahlen, ohne dabei die eigene Grundversorgung zu gefährden erlaubt die quantitative Messung der Überschuldung.


Bezüglich der Grundversorgung können hier entweder die Höhe der Sozialhilfesätze oder die Pfändungsfreibeträge herangezogen werden.


Ursachen

Die Ursachen der Überschuldung werden von Schuldnern, Schuldnerberatern und Gläubigern unterschiedlich wahrgenommen. Eine objektive Feststellung der Ursachen ist auch daher schwierig, da typischerweise mehrere Ursachen zusammenkommen.


Ursachen aus Sicht der Schuldner

Aus Sicht der Schuldner sind Hauptursachen der Überschuldung Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Einkommenseinbußen bei Jobwechsel, Scheidung und Krankheit.


Bei dieser Aufzählung fällt auf, dass die Verantwortung für diese Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Schuldners liegen. Der Schuldner sieht sich quasi als Opfer der Überschuldung, nicht als Hauptverantwortlichen.


Ursachen aus Sicht der Schuldnerberatung

Die meisten der ratsuchenden Menschen sind durch ein sogenanntes kritisches Lebensereignis in ihre schwierige geldliche Situation geraten, meistens durch Verlust des regelmäßigen Einkommens, durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses, durch Personalabbau oder Betriebsschließung oder durch Entzweiung einer Partnerschaft. Auch Kurzarbeit, ungeplante Schwangerschaft, Bürgschaften, eine fehlgeschlagene Baufinanzierung oder eine erfolglose Selbstständigkeit können ein solches kritisches Lebensereignis darstellen.


Im Rahmen der Studie "Schulden-Kompasses" der SCHUFA Holding AG, (s. Weblinks) stellen sich die Hauptursachen der Überschuldung aus Sicht der Schuldnerberatung 2007 wie folgt dar:

  • Arbeitslosigkeit und die damit verbundenen Einkommenseinbußen – 29,3 %
  • Änderung der Lebensumstände durch Trennung, Scheidung oder Tod des Partners/der
    Partnerin – 13,5 %
  • Unwirtschaftliche Haushaltsführung (Konsumverhalten) – 8,6 %
  • Erkrankung, Sucht oder Unfall – 9,8 %
  • Gescheiterte Selbstständigkeit, Existenzgründung - 9,5 %
  • Gescheiterte Immobilienfinanzierung – 4,0 %

Auch diese Daten basieren letztlich auf den Angaben der Schuldner. Die Studie merkt an, dass diese nicht immer objektiven Maßstäben entsprechen. Beispielsweise lag in den Fällen, bei denen ein Scheidungsdatum angegeben war, das Scheidungsdatum nur zu einem Viertel innerhalb der vergangenen zwei Jahre seit Aufsuchen der Beratungsstelle. Subjektive Ursachen wie Konsumverhalten oder mangelnde wirtschaftliche Bildung werden bei Erhebungen in Schuldnerberatungen systematisch unterschätzt. Auch ist die Klientel von Schuldnerberatungen nicht zwingend repräsentativ für die Gesamtheit der Überschuldeten.


Bei einem geringen Anteil der Beratungsfälle (etwa 10 %) sind Schuldenprobleme auf die unzureichend ausgebildete Fähigkeit zurückzuführen, mit Geld umzugehen. Das Angebot des Handels, auf Darlehensbasis zu kaufen, bzw. der Banken, das Konto zu überziehen, verführt oftmals dazu, mehr Geld auszugeben, als eingenommen wird. Es ist natürlich schwieriger, die eigenen Lebenshaltungskosten zu erfassen, als Kredite in Anspruch zu nehmen. Auch der bargeldlose Zahlungsverkehr ist eine Schuldenfalle. Da heutzutage das Konsumieren von Waren und Dienstleistungen mit dem Bezahlen meist nicht mehr zeitlich zusammenfällt (Gebührenrechnungen kommen erst einen Monat später, automatische Abbuchungen vom Konto) entsteht die Vorstellung, unbegrenzt über Geldreserven verfügen zu können. In diesen Fällen sind die betroffenen Menschen bei Lektüre der entsprechenden Abrechnungen (z. B. Handy-Rechnungen) sehr überrascht und reagieren dann zum Teil mit Verdrängung.


Die im Rahmen des Schulden-Kompasses zitierte Studie betrachtet auch die Verteilung der Volumina der Schulden auf einzelne Gläubigergruppen.


Durchschnittliche Schulden 2007 nach Gläubigern ohne Selbständige und Personen mit Immobilienschulden:

  • Banken in Form von Raten- und Dispositionskrediten: 11.017 Euro = 48,8 %
  • Schulden bei Inkassounternehmen: 2.663 Euro = 11,8 %
  • Schulden bei öffentlichen Gläubigern wie Finanzämter: 1.620 Euro = 7,2 %
  • Schulden bei Privatpersonen: 904 Euro = 4,0 %
  • Vermieter in Form von nicht geleisteten Mietzahlungen: 885 Euro = 3,9 %
  • Schulden bei Telefongesellschaften (Telefon, Internet, Mobilfunk): 664 Euro = 2,9 %

Insgesamt: 22.555 Euro durchschnittliche Schulden


Hat eine Person Schulden bei einer anderen Privatperson, so beliefen sich diese Privatschulden auf 13.400 Euro. Für nicht geleistete Unterhaltsverpflichtungen hatten die unterhaltspflichtigen Personen einen durchschnittlichen Rückstand von 6.700 Euro.


Bei den Volumina sind Bankschulden deutlich überrepräsentiert, weil hier im Einzelfall sehr hohe Beträge auflaufen können, insbesondere bei gescheiterten Immobilienfinanzierungen, Existenzgründungen oder in der Vergangenheit erfolgten Umschuldungen. Wer nicht durch gescheiterte Einzelprojekte, sondern durch regelmäßigen überzogenen Konsum (Handy, Energie/Versorger, Versandhaus, Miete etc.) in die Schuldenfalle tappt, hat wertmäßig meist deutlich geringere Außenstände. Insbesondere die häufig in den Medien verbreitete Aussage, dass Handyrechnungen zur Überschuldung Jugendlicher beitragen, ist durch die Zahlen nicht widerlegt.

Ursachen aus Sicht der Gläubiger

Auch aus Sicht der Gläubiger sind Einkommensveränderungen häufigste Auslöser von Überschuldung. Aus Gläubigersicht sind zusätzlich jedoch noch die folgenden Punkte Ursachen für Überschuldung (die aus Gläubigersicht als Kreditausfall wahrgenommen wird):

  • Finanzielle Allgemeinbildung
  • Unangemessene Konsumneigung
  • Betrug

Finanzielle Allgemeinbildung:
Typisch ist ein relativ niedriges Ausbildungsniveau der überschuldeten Personen. Danach waren nur 3,8 % der Überschuldeten Akademiker, 31 % hatten keine abgeschlossene Berufsausbildung, 65 % eine abgeschlossene Lehre. (Quelle: Schuldenkompass).


Generell verfügen nach einer Untersuchung von Infratest (s.unten) nur 5 % der Bundesbürger über eine gute finanzielle Allgemeinbildung. Dies rächt sich insbesondere in kritischen Situationen.

Unangemessene Konsumneigung:
Die Bereitschaft, den Konsum zu reduzieren, wenn das Einkommen zurückgeht, ist nicht immer gegeben. Vielfach bemühen sich die Betroffenen, ihren Lebensstandard zu halten und nehmen hierzu Kredite in Anspruch.


Dies betrifft auch gescheiterte Immobilienfinanzierungen. Vielfach erfolgt nicht sofort nach Trennung oder Arbeitslosigkeit ein freihändiger Verkauf der Immobilie. Statt dessen wird auf Besserung gehofft und zunehmende Verschuldung in Kauf genommen.


Betrug
:
Die Analyse der Kreditunterlagen von notleidenden Krediten zeigt, dass Kreditnehmer (insbesondere wenn die Verschuldungshöhe eine weitere Kreditausweitung nicht mehr erlaubt) nicht immer "mit offenen Karten" spielen. Sofern Angaben bei Selbstauskünften hier falsch sind oder gar falsche Einkommensunterlagen vorgelegt werden, ist es den Banken nicht möglich, drohende Überschuldung im Vorfeld zu erkennen.


Auswirkungen

Überschuldung ist eine sehr belastende Lebenssituation und ein gravierendes soziales Problem. Sie kann alle Einkommensschichten treffen, das Risiko ist jedoch in den unteren Einkommensschichten wesentlich höher. Nach Schätzungen von Korczak (2001) waren in Deutschland im Jahr 1999 etwa 2,8 Millionen Haushalte, das entspricht etwa 7 % aller Haushalte überschuldet.


Deutlich niedriger (ca. 3 %) ist der Anteil der Jugendlichen bis 24 Jahre, die überschuldet sind.


Viele Betroffene leiden unter ihrer Situation und sind auch psychisch von ihren Problemen betroffen.


Hilfestellung

Menschen, die von Überschuldung betroffen sind, wird unbedingt empfohlen, frühzeitig eine der Schuldenberatungsstellen bei den Verbraucherzentralen, Wohlfahrtverbänden oder den Kommunen aufzusuchen. Schulden sind keine Schande. Falsche Scham sollte überwunden werden. Überschuldete Personen haben dann die Möglichkeit, in ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu kommen. Entweder wird dann ein außergerichtlicher Vergleich durch die Beratungsstelle erreicht (dies gelingt in etwa 10 % der Fälle) oder es gelingt ein gerichtlicher Vergleich. Kommt es bei letzterem zu keiner Einigung, so folgt ein Insolvenzverfahren. Dies ermöglicht nach 6 Jahren die Streichung sämtlicher Schulden. Auf diese Weise gelingt dem vormals Überschuldeten ein frischer Start.


Alternativ zu den Hilfsangeboten der öffentlichen Schuldnerberatungsstellen kann auch die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch genommen werden. Während bei den Schuldnerberatungsstellen häufig Wartezeiten von ein bis zwei Jahren vor Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens in Kauf zu nehmen sind, kann mit anwaltlicher Hilfe das Verfahren sofort betrieben werden. Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts ist allerdings mit Kosten verbunden, die nur zum Teil von der öffentlichen Hand übernommen werden.


Vorsicht ist bei Anzeigen in Zeitungen oder im Internet geboten, die angeblich Hilfe für Überschuldete versprechen. Dubiose Anbieter nutzen oftmals Scham und Not Überschuldeter aus, etwa auch durch „schnelle Kredite“.


Literatur

  • Koark, Anne: Insolvent und trotzdem erfolgreich. Insolvenzverlag, ISBN 978-3-9810954-1-8
  • Korczak, Dieter: "Überschuldung in Deutschland zwischen 1988 und 1999." Gutachten
    im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
    Stuttgart, Berlin Köln 2001

Weblinks